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ESMA empfiehlt Vereinfachung der ESG-Offenlegungsregeln für Benchmark-Administratoren in der EU

ESMA empfiehlt Vereinfachung der ESG-Offenlegungsregeln für Benchmark-Administratoren in der EU

ESMA empfiehlt Vereinfachung der ESG-Offenlegungsregeln für Benchmark-Administratoren in der EU
Hören Sie sich diese Geschichte an:
  • Vorgeschlagene regulatorische Erleichterungen: Die ESMA empfiehlt der Europäischen Kommission, die BMR-Level-2-Maßnahmen zu ändern, um die Einhaltung für Benchmark-Administratoren zu erleichtern.
  • Verbesserte ESG-Transparenz: Die Empfehlungen fordern eine verbesserte Klarheit und Vergleichbarkeit der ESG-Offenlegungen, um den Benchmark-Nutzern einen Nutzen zu bieten.
  • Stärkere Aufsicht steht bevor: Die ESMA wird mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten, um eine einheitliche EU-Aufsichtskultur rund um die ESG-Berichterstattung aufzubauen.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die Ergebnisse ihrer gemeinsamen Aufsichtsmaßnahme (CSA) 2024 zu Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) im Rahmen der Benchmark-Verordnung (BMR) veröffentlicht. Dies ist ein entscheidender Schritt in der Rolle der ESMA als direkte Aufsichtsbehörde für Benchmark-Administratoren – die erste koordinierte Überprüfung mit den zuständigen nationalen Behörden (NCAs).

Das Ergebnis umfasst einen doppelten Satz von Empfehlungen:

  • An die Europäische Kommission (EK): Die ESMA schlägt eine Änderung der BMR-Level-2-Maßnahmen vor, um den Regulierungsaufwand für Benchmark-Administratoren zu verringern.
  • So führen Sie einen Benchmark für Administratoren durch: Die ESMA drängt auf klarere und vergleichbarere ESG-Offenlegungen, um den Bedürfnissen der Benchmark-Nutzer besser gerecht zu werden.

"Ziel ist es, den Regulierungsaufwand für Benchmark-Administratoren zu verringern und die Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Informationen zum Nutzen der Benchmark-Nutzer zu verbessern."

Der Bericht betont die Notwendigkeit einer Kohärenz der EU-Gesetzgebung im Bereich der nachhaltigen Finanzierung und schlägt vor, dass vereinfachte Offenlegungspflichten im Bereich ESG einen stärker integrierten Regulierungsrahmen fördern werden.

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"Die ESMA berücksichtigt den breiteren regulatorischen Kontext im Bereich der nachhaltigen Finanzierung und die Notwendigkeit, die Konsistenz und Kompatibilität der ESG-Offenlegungsanforderungen in den verschiedenen Gesetzen zur nachhaltigen Finanzierung sicherzustellen.“

Mit Blick auf die Zukunft wird die ESMA weiterhin mit den nationalen Behörden und der Europäischen Kommission bei der Umsetzung und Konvergenz der Aufsicht zusammenarbeiten.

"Hierzu gehört die Notwendigkeit, Instrumente der Aufsichtskonvergenz zu nutzen, um eine stärkere Aufsichtskultur in der gesamten EU aufzubauen und eine wirksame, solide und einheitliche Aufsicht hinsichtlich der ESG-Offenlegung zu fördern."

Diese Initiative ist Teil der umfassenderen Bemühungen der ESMA, nachhaltige Finanzen auf den Kapitalmärkten der EU zu stärken, und signalisiert einen Wandel hin zu einer effizienteren und transparenteren ESG-Berichterstattung in der gesamten Finanzbranche.

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