EU-Gesetzgeber lockern Nachhaltigkeitsregeln und erhöhen die Anforderungen für Unternehmensberichterstattung und Due Diligence
- Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat erhebliche Kürzungen der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Bezug auf die Nachhaltigkeit (CSDDD) gebilligt.
- Die Schwellenwerte werden auf 1,000 Mitarbeiter für CSRD und 5,000 für CSDDD angehoben, wobei die zivilrechtliche Haftung aufgehoben und mehrere Ausnahmen hinzugefügt werden.
- Wirtschaftsverbände drängten auf die Änderungen, um die Kosten für die Berichterstattung zu senken, während NGOs vor einer Schwächung der EU-Klima- und Menschenrechtsstandards warnen.
EU will Umfang der Nachhaltigkeitsregeln einschränken
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) stimmte am 13. Oktober für umfassende Kürzungen zweier Eckpfeiler des europäischen Green Deals – der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und der Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Bezug auf die Nachhaltigkeit. Beide sollten Unternehmen dazu zwingen, die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Betriebsabläufe und Lieferketten offenzulegen.
Nach dem neuen Vorschlag CSRD Die neue Regelung gilt künftig nur noch für Unternehmen mit mindestens 1,000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro. Ursprünglich lag die Grenze bei 250 Mitarbeitern. Finanzbeteiligungen und börsennotierte Tochtergesellschaften sind ebenfalls ausgenommen. CSDDD Es deckt Unternehmen mit mindestens 5,000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 1.5 Milliarden Euro ab und schafft ein gängiges zivilrechtliches Haftungssystem ab, das Sammelklagen ermöglicht hätte.
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Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit treiben den Wandel voran
Der Abstimmung ging eine monatelange Lobbyarbeit europäischer Wirtschaftsverbände und Regierungen – insbesondere Frankreichs und Deutschlands – voraus, die davor gewarnt hatten, dass die Richtlinien die industrielle Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen und Investitionen abschrecken könnten.
Jörgen Warborn, schwedisches Mitglied der Europäischen Volkspartei der die Verhandlungen führte, sagte, die Änderungen verteidigen „Europäische Wettbewerbsfähigkeit“, und fügte hinzu, dass der Ausschuss „wurde nicht davon beeinflusst, wie die Vereinigten Staaten dies wahrnehmen.“
Die US-Handelskammer hatte die Richtlinien zuvor als „beispiellose Überregulierung.“ In einem gemeinsamen Brief forderten französische und deutsche CEOs Präsident Emmanuel Macron und Bundeskanzler Friedrich Merz dazu auf, die CSDDD vollständig abzuschaffen.
Kritiker warnen vor geschwächter Rechenschaftspflicht
Befürworter der Nachhaltigkeit sagten, die Kürzungen gingen zu weit und warnten, sie könnten die Führungsrolle der EU in den Bereichen Unternehmenstransparenz und grüne Finanzierung untergraben.
„Indem die EU die Verfügbarkeit wichtiger Daten einschränkt, schmälert sie ihre Wettbewerbsfähigkeit“, sagte Susanna Arus, EU-Public-Affairs-Managerin bei Frank Bold. Beate Beller von Global Witness hieß die Entscheidung „Ein dunkler Tag für Europa.“
Nächste Schritte zur endgültigen Annahme
Die Position des Parlaments geht nun in Trilogverhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission. Die Beamten streben eine endgültige Einigung bis zum Jahresende an, die Umsetzung der überarbeiteten Regeln ist jedoch vor 2026 unwahrscheinlich.
Sollten die Reformen angenommen werden, wären sie einer der bedeutendsten Rückschritte in der EU-Nachhaltigkeitspolitik seit der Einführung des Green Deal – und spiegeln einen Wandel von Ambitionen zu Pragmatismus in Europas Ansatz zur Unternehmensverantwortung wider.







