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EU-Kommission verabschiedet Maßnahmenpaket zur Ahndung von Vertragsverletzungen durch Mitgliedstaaten, die wichtige Richtlinien nicht umsetzen

EU-Kommission verabschiedet Maßnahmenpaket zur Ahndung von Vertragsverletzungen durch Mitgliedstaaten, die wichtige Richtlinien nicht umsetzen

Kommission
  • 26 EU-Mitgliedstaaten Fünf Richtlinien aus den Bereichen Justiz, Finanzstabilität, Energie und Umwelt müssen noch umgesetzt werden.
  • 17 Mitgliedstaaten haben die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen noch nicht vollständig umgesetzt.
  • Irland, Österreich, Spanien, Portugal und die Slowakei riskieren weitere Maßnahmen wegen unvollständiger Umsetzung wichtiger Richtlinien.

Die Europäische Kommission befasst sich mit Lücken bei der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in den Mitgliedstaaten. Das Fehlen nationaler Maßnahmen behindert eine harmonisierte Umsetzung und Einhaltung des EU-Rechts. Hier ist eine Aufschlüsselung der jüngsten Vertragsverletzungsverfahren der Kommission:

Gerechtigkeit und Finanzstabilität

Die Kommission hat mitgeteilt Irland und Österreich zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie zur Restrukturierung und Insolvenz (Richtlinie 2019/1023). Diese Richtlinie schreibt die elektronische Kommunikation bei Insolvenzverfahren vor. Beide Länder haben ihre Compliance-Maßnahmen noch nicht mitgeteilt, was das Risiko weiterer Maßnahmen birgt.

„Die Richtlinie stellt sicher, dass elektronische Tools die Insolvenzverfahren rationalisieren, was für die Rechtssicherheit von entscheidender Bedeutung ist“, erklärt die Kommission. Irland und Österreich haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren, andernfalls müssen sie mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme rechnen.

Richtlinie zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Spanien erhielt eine Mahnung wegen nicht vollständiger Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben (Richtlinie 2019/1158). Diese Richtlinie legt Mindeststandards für Elternurlaubsgeld fest. Spanien ist der Anforderung, für die letzten beiden Wochen des Urlaubs ein Elternurlaubsgeld zu zahlen, nicht nachgekommen und verstößt damit gegen die Bestimmungen der Richtlinie.

„Die Gleichstellung am Arbeitsplatz beginnt mit der Unterstützung der Eltern. Wir fordern Spanien auf, die nationale Gesetzgebung an die Richtlinie anzupassen“, betonte die Kommission. Spanien hat zwei Monate Zeit, diesen Mangel zu beheben.

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

17 Mitgliedstaaten, darunter Belgien, Deutschland und Spanien, haben die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) (Richtlinie 2022/2464). Diese Richtlinie schreibt großen Unternehmen neue Offenlegungsregeln zur Nachhaltigkeit vor, die für die Transparenz und Entscheidungsfindung der Anleger von entscheidender Bedeutung sind.

Die Frist zur Umsetzung lief am 6. Juli 2024 ab, so dass für diese Länder die Gefahr einer Nichteinhaltung bestand. „Eine harmonisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung ist der Schlüssel zur Förderung von Transparenz und Vertrauen unter den Stakeholdern“, bekräftigte die Kommission.

Projekte für erneuerbare Energien

26 Mitgliedstaaten wurden zudem wegen mangelnder Umsetzung der Bestimmungen des Überarbeitete Richtlinie für erneuerbare Energien (Richtlinie 2023/2413). Ziel der Richtlinie ist es, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energien zu vereinfachen und zu beschleunigen.

„Eine rechtzeitige Umsetzung ist entscheidend, um unsere Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen und die Durchführbarkeit der Projekte sicherzustellen“, erklärte die Kommission. Der einzige Mitgliedstaat, der die Vorschriften vollständig eingehalten hat, ist Dänemark.

Beschränkung gefährlicher Stoffe

Portugal und Slowakei wurden ins Visier genommen, weil sie Änderungen an der Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (RoHS-Richtlinie). Die Änderungen erlauben die Verwendung von Cadmium und Blei in bestimmten wiedergewonnenen Polyvinylchlorid-Produkten (PVC).

Diese Ausnahmen ermöglichen das Recycling von altem PVC und unterstützen damit die Ziele der EU in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft. Ohne die Umsetzung können entsprechende Produkte nicht legal auf den Markt gebracht werden. Die Kommission forderte beide Länder auf, innerhalb von zwei Monaten zu handeln.

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Nächste Schritte

Allen betroffenen Mitgliedstaaten wurde eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um zu reagieren und ihre Umsetzungsmaßnahmen abzuschließen. Andernfalls kann die Kommission mit Gründen versehene Stellungnahmen abgeben und die Fälle möglicherweise an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.

„Die Einhaltung des EU-Rechts ist nicht verhandelbar. Die Kommission ist weiterhin entschlossen, diese Richtlinien durchzusetzen, um Rechtsklarheit und eine einheitliche Anwendung in der gesamten Union sicherzustellen“, schloss die Kommission.

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