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EU-Rat beschließt Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems

EU-Rat beschließt Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems

Die EU drängt auf der COP30 in Brasilien auf stärkere globale Klimaschutzmaßnahmen.

  • Neue Vorschriften erleichtern EU-Importeuren die Einhaltung der Vorschriften, während gleichzeitig eine Klimaabdeckung von 99 % der eingebetteten Emissionen gewährleistet bleibt.
  • Eine De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen befreit die meisten KMU und Kleinimporteure von den CBAM-Verpflichtungen.
  • Die Verordnung umfasst Verfahrensreformen zur Vereinfachung der Registrierung, der Emissionsberechnung und der Strafen vor der vollständigen Umsetzung im Jahr 2026.

Brüssel verabschiedet CBAM-Reform

Der Rat der Europäischen Union hat eine Verordnung zur Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der Union verabschiedet. Dabei handelt es sich um ein Instrument zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen durch die Erhebung einer Abgabe auf importierte Waren auf Grundlage ihrer Emissionen.

Die Reform ist Teil des Omnibus-I-Gesetzespakets und zielt darauf ab, die Kosten für die Einhaltung des Regelwerks und die Komplexität der Regulierung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu senken, ohne die Klimaziele des Mechanismus zu schwächen. EU-Vertreter erklärten, die Überarbeitungen würden die Abdeckung der eingebetteten Emissionen stabil bei etwa 99 Prozent halten.

"Wenn wir den grünen Wandel erfolgreich gestalten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken wollen, müssen wir unnötige Belastungen abbauen.," sagte Dänemarks Ministerin für europäische Angelegenheiten Marie Bjerre. "Genau das leistet dieses Instrument: Es erleichtert europäischen Unternehmen das Leben und hält gleichzeitig unsere Klimaziele aufrecht.“

Minister für europäische Angelegenheiten
Dänemarks Ministerin für europäische Angelegenheiten Marie Bjerre

De-minimis-Schwelle für kleinere Importeure

Die wichtigste Änderung ist die Ersetzung der derzeitigen Ausnahmeregelung für Importe mit vernachlässigbarem Wert durch einen neuen massebasierten Schwellenwert. Nach der neuen Regelung fallen Importe von CBAM-bezogenen Gütern bis zu 50 Tonnen pro Importeur und Jahr nicht mehr in den Geltungsbereich der Verordnung.

Die Maßnahme soll den Verwaltungsdruck auf KMU und Einzelpersonen, die geringe Mengen importieren, verringern und gleichzeitig sicherstellen, dass große Industrieströme weiterhin den vollständigen CBAM-Berichts- und Preispflichten unterliegen.

Verhinderung von Störungen bei der Einführung im Jahr 2026

Die geänderte Verordnung sieht außerdem Übergangsregelungen vor, um Störungen Anfang 2026 zu vermeiden, wenn das CBAM seine volle Wirkung entfaltet. Importeure, die auf ihre Registrierung warten, dürfen unter bestimmten Bedingungen die betroffenen Waren einführen, um Engpässe an den EU-Grenzen zu vermeiden.

Dieser Ansatz spiegelt die von der Industrie und den Zollbehörden geäußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Handelsverlangsamungen während der ersten Registrierungsphase wider.

Optimierte Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften

Das Paket führt eine Reihe von Verfahrensvereinfachungen ein. Dazu gehören Überarbeitungen des Genehmigungsverfahrens für CBAM-Anmelder, klarere Regeln für die Datenerhebung und Emissionsberechnung, Anpassungen der Überprüfungsanforderungen und Verfeinerungen bei der Bewertung der finanziellen Haftung.

Die Verordnung sieht außerdem eine Neufestsetzung der Strafen und eine Änderung des Rahmens für indirekte Zollvertreter vor. Diese Maßnahmen sollen das Risiko von Rechtsunsicherheit verringern und die mit der Einhaltung der Vorschriften verbundenen Kosten senken, insbesondere für Unternehmen, die das System zum ersten Mal nutzen.

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Auswirkungen auf Politik und Investitionen

Für die politischen Entscheidungsträger sind die Reformen ein Versuch, ein Gleichgewicht zwischen Klimaintegrität und industrieller Wettbewerbsfähigkeit zu finden. Indem der Rat die Erfassung fast aller eingebetteten Emissionen beibehält und gleichzeitig Ausnahmen für Importe kleiner Mengen vorsieht, signalisiert er, dass das CBAM weiterhin ein zentraler Bestandteil der Dekarbonisierungsstrategie der EU bleibt.

Für Investoren und multinationale Konzerne bieten die Änderungen einen klareren Regulierungsweg. Vereinfachte Regeln verringern das Risiko von Compliance-Engpässen und möglichen Strafen – Faktoren, die sowohl die Lieferkettenplanung als auch die Kapitalallokation beeinflussen.

KMU profitieren von geringeren Meldepflichten. Unternehmen, die sich der 50-Tonnen-Schwelle nähern, müssen jedoch prüfen, ob sie ihre Importe konsolidieren oder ihre Beschaffungspraktiken anpassen müssen, um weiterhin von der Meldepflicht befreit zu bleiben. Größere Importeure müssen sich keiner Reduzierung ihrer Pflichten unterziehen, können aber von vereinfachten Melde- und Überprüfungsmodalitäten profitieren.

Nächste Schritte

Der Rechtsakt wird in den kommenden Tagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt drei Tage später in Kraft. Unternehmen, die mit CBAM-Waren handeln, haben nun weniger Zeit, ihre Compliance-Prozesse an den vereinfachten Rahmen anzupassen, bevor der Mechanismus im Jahr 2026 vollständig in Kraft tritt.

Während Europa sein CO2-Grenzkontrollsystem verschärft, verdeutlichen die Reformen die politische Herausforderung, die Klimaziele aufrechtzuerhalten und gleichzeitig auf Wettbewerbsbedenken zu reagieren. In den kommenden Jahren wird sich zeigen, wie wirksam das überarbeitete CO2-Grenzkontrollsystem Carbon Leakage verhindern, Handelsströme gestalten und die Rolle der EU als globaler Standardgeber in der Klimapolitik stärken kann.

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