EU-Regeln für nachhaltige Finanzen behindern Geschäftspraktiken

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- Belastende Komplexität: Die aktuellen Offenlegungsvorschriften der EU für nachhaltige Finanzen behindern Unternehmen und verhindern private Investitionen in Nachhaltigkeit.
- Aufruf zur Vereinfachung: Die ACCA plädiert für vereinfachte, weniger detaillierte Anforderungen und einen geringeren Berichtsaufwand, um eine wirksame Umsetzung zu erreichen.
- Globale Führungschance: Die Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (SFDR) durch die EU bietet die Chance, Einfluss auf die weltweiten Vorschriften für nachhaltige Finanzen zu nehmen.
Die Association of Chartered Certified Accountants (ACCA) hat die Europäische Kommission (EK) aufgefordert, ihre Vorschriften zur nachhaltigen Finanzberichterstattung zu vereinfachen. Deren derzeitige Komplexität behindert die Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen. Die ACCA ist überzeugt, dass die Vereinfachung dieser Anforderungen und die Entlastung der Unternehmen bei der Berichterstattung entscheidend für eine effektive Umsetzung der Offenlegungspflichten und die Gewinnung privater Mittel für einen nachhaltigen Wandel sind.
In ihrer Antwort an die Europäische Kommission zur Überarbeitung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) schlägt die ACCA einen „transformationsorientierten Ansatz“ vor, der mehr Flexibilität und eine schrittweise Umsetzung ermöglicht. Die ACCA unterstützt zwar die Ziele der SFDR – Förderung der Transparenz von Investoren hinsichtlich Nachhaltigkeitspraktiken, Stärkung der Rechenschaftspflicht von Vermögensverwaltern und Betonung der ESG-Integration bei Anlageentscheidungen –, weist aber gleichzeitig auf erhebliche Herausforderungen hin.
Vikas Aggarwal, regionaler Leiter für öffentliche Angelegenheiten, EEMA, ACCA, angegeben, „Derzeit sind die Anforderungen der Offenlegungsverordnung (SFDR) zu detailliert und komplex. Diese Einschränkungen verhindern, dass die Ziele der SFDR und der EU vollständig erreicht werden.“
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Die ACCA hat mehrere Schlüsselprobleme innerhalb der Verordnung identifiziert, die angegangen werden müssen:
- Datenüberlastung: Die Nachfrage nach großen Datenmengen belastet die Budgets der Vermögensverwalter und führt dazu, dass bestimmte Finanzprodukte bei den Anlegern eine geringere Priorität erhalten.
- Mangelnde Durchsetzung: Bedenken hinsichtlich der Nichteinhaltung der Vorschriften durch einige Vermögensverwalter aufgrund unzureichender Durchsetzungsmechanismen haben die ACCA dazu veranlasst, deren Einführung zu fordern.
- Ausschluss kleinerer Unternehmen: Die Anwendbarkeit der SFDR hauptsächlich auf große Vermögensverwalter schließt kleinere Unternehmen mit begrenzten Ressourcen zur Einhaltung der Vorschriften effektiv aus.
- Unausgewogener Fokus: Die Verordnung legt einen überproportionalen Schwerpunkt auf soziale Faktoren. Es bedarf mehr Orientierung bei der Bewertung und Berücksichtigung sozialer Auswirkungen in Anlagestrategien.
- Mehrdeutiger „Keinen erheblichen Schaden anrichten“-Test: Die ACCA möchte klarstellen, dass die kurzfristige finanzielle Leistung die langfristige nichtfinanzielle Leistung und die gesellschaftlichen Risiken nicht in den Schatten stellen sollte.
Darüber hinaus ermutigt die ACCA die Europäische Kommission, ihre Vorreiterrolle im Bereich der nachhaltigen Finanzierung zu nutzen.
Joe Fitzsimons, Regional Lead Policy and Insights, EEMA & UK, ACCA, kommentierte: „Die Europäische Kommission war Vorreiter bei der Einführung der Offenlegungsverordnung (SFDR) zur Bekämpfung von Greenwashing und versucht nun, unangemessene Belastungen durch Vereinfachung und Straffung der Anforderungen zu beseitigen. Wir ermutigen die Europäische Kommission, diesen Vorreitervorteil und den Überarbeitungsprozess zu nutzen, um Einfluss auf umfassendere globale Vorschriften zu nehmen.“
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