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FCA setzt Ausweitung der Offenlegungs- und Kennzeichnungsvorschriften für Nachhaltigkeitsthemen für Portfoliomanager aus

FCA setzt Ausweitung der Offenlegungs- und Kennzeichnungsvorschriften für Nachhaltigkeitsthemen für Portfoliomanager aus

FCA setzt Ausweitung der Offenlegungs- und Kennzeichnungsvorschriften für Nachhaltigkeitsthemen für Portfoliomanager aus
Hören Sie sich diese Geschichte an:

  • Regulatorische Verzögerung: Trotz starker Unterstützung aus der Branche stoppt die FCA den Plan, die Nachhaltigkeitsoffenlegungspflichten (SDR) auf Portfoliomanager auszuweiten.
  • Betriebsbedenken: Das Feedback unterstreicht die Komplexität der Anwendung von Regeln auf verschiedene Portfoliotypen und der Abstimmung mit anderen Berichtssystemen.
  • Marktklarheit erforderlich: Die FCA möchte mehr Zeit gewinnen, um die Compliance-Herausforderungen anzugehen und die Bereitschaft im gesamten Sektor sicherzustellen.

Die britische Finanzaufsichtsbehörde (FCA) hat ihren Plan, ihre Nachhaltigkeitsoffenlegungspflichten (SDR) und die Kennzeichnung nachhaltiger Anlagen auf Portfoliomanager auszuweiten, ausgesetzt. Diese Entscheidung erfolgt trotz breiter Unterstützung durch Branchenvertreter.

Die im April 2024 angekündigte Erweiterung zielte darauf ab, Vermögensverwaltungsdienste und Retail-Modellportfolios unter das SDR-Schirmdach zu bringen. Sie wäre dem ursprünglichen SDR-Rahmenwerk der FCA vom November 2023 gefolgt, das Anti-Greenwashing-Regeln und Kennzeichnungspflichten für nachhaltigkeitsbezogene Fonds für Vermögensverwalter einführte.

Nach ihrem Konsultationsprozess gab die FCA im Februar 2025 bekannt, dass sie die Veröffentlichung einer endgültigen Grundsatzerklärung verschieben werde. In ihrem jüngsten Update bestätigte die Regulierungsbehörde, dass sie entschieden habe, dass es nicht der richtige Zeitpunkt sei, die Regeln für die Ausweitung der SDR auf das Portfoliomanagement zu finalisieren.

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"Insgesamt gibt es breite Unterstützung für die Ausweitung von SDR auf das Portfoliomanagement. Die meisten Befragten stimmen darin überein, dass dies ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Verbraucherergebnisse ist. FCA angegeben. "Wir möchten uns jedoch Zeit nehmen, die Herausforderungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Portfoliomanager in der Lage sind, das Regime wirksam umzusetzen, bevor wir Anforderungen einführen."

Das Branchenfeedback äußerte erhebliche Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit. Die Befragten nannten die Notwendigkeit:

  • Zusätzliche Zeit zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen,
  • Mehr Klarheit darüber, wie Namenskonventionen auf unterschiedliche Portfoliotypen und Kundenstrukturen angewendet werden,
  • Klarere Interaktion mit bestehenden Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit,
  • Und praktische Anleitungen zur Funktionsweise des neuen Kennzeichnungssystems im Portfoliomanagement.

Die Entscheidung der FCA signalisiert einen vorsichtigen Ansatz. Sie legt Wert auf Branchenbereitschaft und regulatorische Kohärenz gegenüber einer schnellen Umsetzung. Die Beteiligten warten nun auf weitere Leitlinien und einen überarbeiteten Zeitplan.

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