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Schweizer Klimaoffenlegungsgesetz auf Eis gelegt, während die EU Nachhaltigkeitsreformen abschließt

Schweizer Klimaoffenlegungsgesetz auf Eis gelegt, während die EU Nachhaltigkeitsreformen abschließt

Schweizer Klimaoffenlegungsgesetz auf Eis gelegt, während die EU Nachhaltigkeitsreformen abschließt
Hören Sie sich diese Geschichte an:
  • Der Bundesrat hat die Revision der Klima-Offenlegungsverordnung bis mindestens Anfang 2026 sistiert.
  • Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, die Schweizer Vorschriften an die sich entwickelnden internationalen Standards und Entwicklungen in der EU anzupassen.
  • Endgültige Entscheidungen über die Anforderungen an die Klimaberichterstattung von Unternehmen werden verschoben, bis eine umfassendere Revision des Obligationenrechts verabschiedet ist.

Der Schweizer Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 beschlossen, die laufende Revision der Verordnung über Klimaoffenlegungen für Unternehmen auszusetzen. Dieser Schritt spiegelt die strategische Entscheidung wider, Klarheit über nationale Gesetzesreformen und Entwicklungen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Europäischen Union abzuwarten.

Die Verordnung, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, zielt darauf ab, die Transparenz der Klimaberichterstattung von Unternehmen zu erhöhen. Sie beauftragt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zudem, die internationale Vergleichbarkeit der Regeln sicherzustellen und Mindestanforderungen für Finanzunternehmen zur Erfüllung der Klimaziele gemäss Klimaschutzgesetz festzulegen.

Am 6. Dezember 2024 veröffentlichte der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage, die eine Angleichung an internationale Berichtsstandards sowie neue Pflichten für Unternehmen des Finanzsektors zur Veröffentlichung von Roadmaps für den Klimawandel vorsieht. Diese Vorschläge stießen in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung.

Rückmeldungen von Stakeholdern mahnten jedoch zur Vorsicht. Viele forderten einen Aufschub der Umsetzung, bis die Überarbeitung der breiteren Rechtsgrundlage – insbesondere des Obligationenrechts – abgeschlossen sei. Daraufhin beauftragte der Bundesrat am 21. März 2025 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), pragmatische Anpassungen der nachhaltigkeitsbezogenen Bestimmungen im Obligationenrecht auszuarbeiten, einschliesslich der Corporate-Governance- und Berichterstattungspflichten.

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"Die Umsetzung der Verordnung über Klimaoffenlegungen für Unternehmen soll ausgesetzt werden, bis Klarheit über diese Änderungen und über die regulatorischen Entwicklungen in der Europäischen Union besteht.”, erklärte der Bundesrat.

Der Rat stellte ferner fest, dass die EU derzeit an der Vereinfachung ihrer eigenen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen arbeitet. Die Schweiz wird die Ergebnisse dieser Änderungen abwarten, bevor sie fortfährt. Eine endgültige Entscheidung über ihren nationalen Ansatz wird jedoch bis Anfang 2026 erwartet.

"Der Bundesrat wird über das weitere Vorgehen entscheiden, sobald die Europäische Union die angekündigten Vereinfachungen beschlossen hat, spätestens jedoch Anfang 2026.“, heißt es in der Erklärung.

Bis dahin liegt das Schweizer Projekt zur Reform der Klimaoffenlegung auf Eis. Eine endgültige Lösung wird erwartet, sobald das geänderte Obligationenrecht verabschiedet ist, spätestens jedoch am 1. Januar 2027.

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