EU genehmigt französische Staatsbeihilfen in Höhe von 2.9 Milliarden Euro für Investitionen der grünen Industrie im Rahmen der Netto-Null-Umstellung
Wichtige Auswirkungspunkte:
- 2.9 Milliarden Euro französische Hilfe für grüne Industrien: Die Europäische Kommission hat eine bedeutende französische staatliche Beihilferegelung im Wert von 2.9 Milliarden Euro genehmigt, um Investitionen in grüne Industrien zu unterstützen.
- Konzentrieren Sie sich auf den Übergang zu Netto-Null: Dieses Programm steht im Einklang mit dem Green Deal Industrial Plan und zielt darauf ab, den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft zu fördern.
- Einhaltung des Rahmens für staatliche Beihilfen: Genehmigt im Rahmen des „Temporary Crisis and Transition Framework“ für staatliche Beihilfen, erfüllt es die festgelegten Kriterien zur Beschleunigung des grünen Übergangs und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
- Gezielte Investitionen: Die Beihilfe in Form einer Steuergutschrift steht Unternehmen zur Verfügung, die in Solarpaneele, Batterien, Windkraftanlagen, Wärmepumpen und zugehörige Komponenten und Materialien investieren.
- Bedingungen und Einschränkungen der Hilfe: Das Programm entspricht den Bedingungen des Temporären Krisen- und Übergangsrahmens, einschließlich Beihilfeobergrenzen und einer Gewährungsfrist bis zum 31. Dezember 2025.
- Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung: Die Kommission erkannte die Notwendigkeit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit des Programms für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Entwicklung wichtiger Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen des REPowerEU-Plans und des Green Deal-Industrieplans an.
- Genehmigung der EU-Beihilfevorschriften: Die Genehmigung dieser Beihilfemaßnahme durch die Kommission steht im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften.
Die Europäische Kommission hat a genehmigt 2.9 Milliarden Euro Französisches Programm zur Förderung von Investitionen in grüne Industrien (Steuergutschrift für Investitionen in grüne Industrien), um den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft im Einklang mit dem zu fördern Green-Deal-Industrieplan. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen, angenommen von der Kommission am 9. MÄRZ 2023 und am geändert 20 November 2023 , um Maßnahmen in Sektoren zu unterstützen, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.
Das französische Maß
Frankreich hat der Kommission im Rahmen des Temporären Krisen- und Übergangsrahmens ein 2.9 Milliarden Euro teures Programm zur Unterstützung von Investitionen in grüne Industrien gemeldet, um den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft zu fördern.
Im Rahmen dieser Maßnahme erfolgt die Beihilfe in Form von a SteuergutschriftDie Maßnahme steht Unternehmen offen, die Projekte zur Investition in die Produktion von Solarpaneelen, Batterien, Windturbinen und Wärmepumpen sowie Schlüsselkomponenten für die Herstellung dieser Geräte und kritischen Materialien planen, die für ihre Produktion erforderlich sind.
Die Kommission stellte fest, dass die französische Regelung mit den Bedingungen des Vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmens im Einklang steht, insbesondere (i) dass die Beihilfe die Produktion strategischer Ausrüstung für den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft fördern soll; ii) die Höhe der Hilfe pro Begünstigten darf die im vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen festgelegten Obergrenzen nicht überschreiten; und (iii) es wird bis spätestens 31. Dezember 2025 gewährt.
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Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die französische Regelung notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten zu erleichtern, die für die Umsetzung des Vorhabens von Bedeutung sind REPowerEU Plan und die Green Deal Industrieplanim Einklang mit Artikel 107( 3)(c) AEUV und die im Temporären Krisen- und Übergangsrahmen festgelegten Bedingungen.
Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Beihilfemaßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.







