Diese Urheberrechtsrichtlinie legt fest, wie Nutzer unsere Inhalte nutzen dürfen und erläutert auch, welche Nutzungsarten den Erwerb zusätzlicher Lizenzen erfordern. Diese Richtlinie ist Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vielen Dank, dass Sie diese Richtlinie gelesen haben: Unsere Fähigkeit, in hochwertigen Journalismus zu investieren, hängt von der Einhaltung dieser Richtlinie durch unsere Benutzer ab. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Urheberrechtsrichtlinie von Zeit zu Zeit zu ändern, indem wir eine aktualisierte Richtlinie auf ESGnews.com veröffentlichen, die mit Wirkung ab Veröffentlichung in Kraft tritt und alle vorherigen Richtlinien ersetzt. Diese Version der Urheberrechtsrichtlinie wurde am 4. November 2021 veröffentlicht.
Was ist Urheberrecht?
Das Urheberrecht gibt dem Urheberrechtsinhaber das ausschließliche Recht, die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu kontrollieren. Das gesamte auf unserer Website und anderen digitalen/drahtlosen Plattformen veröffentlichte Material ist urheberrechtlich geschützt und darf nur wie im Abschnitt „Wie darf ich ESG News-Inhalte verwenden?“ beschrieben verwendet werden. Abschnitt unten. Eine Nutzung ohne unsere Genehmigung kann daher eine Verletzung unseres Urheberrechts darstellen, was zu persönlicher und unternehmerischer Haftung führen kann. Wenn wir unten angeben, dass etwas nicht erlaubt oder erlaubt ist, stellt dies einen Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar: Das heißt, es handelt sich um einen Vertragsbruch und kann auch gegen das Urheberrecht verstoßen.
Wie darf ich ESG-News-Inhalte nutzen?
Sie können Folgendes tun:
- Sehen Sie sich unsere Inhalte für Ihren persönlichen Gebrauch auf jedem Gerät an, das mit ESGnews.com kompatibel ist (das kann Ihr PC, Laptop, Smartphone, Tablet oder ein anderes mobiles Gerät sein) und speichern Sie unsere Inhalte auf diesem Gerät für Ihren persönlichen Gebrauch;
- Drucken Sie einzelne Kopien von Artikeln für Ihren persönlichen Gebrauch auf Papier.
- Teilen Sie Links zu Artikeln mit den von uns bereitgestellten Sharing-Tools.
Wie kann ich ESG News-Inhalte erneut veröffentlichen oder weiterverbreiten?
Außer wie oben dargelegt ist es Ihnen nicht gestattet, ESG News-Inhalte von ESGnews.com oder einer Drittquelle für ESG News-Inhalte wie Nachrichtenaggregatoren zu kopieren, und Sie dürfen keine Volltextartikel erneut veröffentlichen oder weiterverbreiten, indem Sie sie beispielsweise in E-Mails einfügen oder deren erneute Veröffentlichung in beliebigen Medien, einschließlich Websites, Newslettern oder Intranets.
Wir sind uns bewusst, dass Internetnutzer Informationen mit anderen teilen möchten. Wir gestatten daher die eingeschränkte Neuveröffentlichung und Weiterverbreitung von ESG News-Inhalten wie unten beschrieben, sofern dadurch kein Ersatz für die eigenen Produkte oder Dienstleistungen von ESG News geschaffen wird. Wir definieren einen Ersatz als ein Produkt oder eine Dienstleistung, die die Notwendigkeit für Benutzer oder andere Dritte verringert, direkt für ESG News-Inhalte zu zahlen, oder die Einnahmen aus den ESG News-Inhalten generiert, zu Lasten der eigenen Fähigkeit von ESG News, Einnahmen daraus zu generieren dieser Inhalt.
Solange Sie keinen Stellvertreter erstellen, können Sie Folgendes tun:
- Veröffentlichen Sie online die ursprüngliche ESG News-Überschrift und einen Link zum Artikel sowie die ersten 140 Zeichen eines Artikels (was wir Teaser-Text nennen);
- Leiten Sie die Originalüberschriften, Links und Teasertexte an andere Personen weiter;
- Laden Sie unsere RSS-Feeds herunter und sehen Sie sie sich für Ihren persönlichen Gebrauch an. Derzeit veröffentlichen wir Schlagzeilen und Teasertexte in unseren RSS-Feeds. Sie können einen RSS-Feed auch Dritten, Benutzern innerhalb einer Organisation, für die Sie arbeiten, oder Benutzern einer von Ihnen veröffentlichten Website zur Verfügung stellen, sofern Sie die unten aufgeführten Einschränkungen einhalten.
Für die Nutzung unserer RSS-Feeds gelten folgende Einschränkungen:
- Veröffentlichen Sie den Feed nur für den Zugriff über einen webbasierten Browser.
- Verwenden oder veröffentlichen Sie den Feed nicht als Teil einer kostenpflichtigen Dienstleistung oder für einen anderen kommerziellen Gewinn.
- Veröffentlichen Sie den Feed, sobald er auf ESGnews.com verfügbar ist, sodass Sie nur die Überschrift und den Teaser-Inhalt einschließen, und stellen Sie sicher, dass die Überschrift auf den Volltextartikel auf ESGNews.com verweist.
- Ordnen Sie den Feed den ESG News als „© ESG News [Jahr]“ zu.
- Archivieren Sie den Feed oder seinen Inhalt nicht.
- Halten Sie sich an unsere Richtlinien zur Verwendung von ESG News-Logos.
Darf ich begrenzte Teile des Volltextinhalts von ESG News kopieren oder zusammenfassen?
Wie oben angegeben ist es Ihnen nicht gestattet, Volltextartikel erneut zu veröffentlichen oder weiterzuverbreiten (es sei denn, dies ist durch die von uns zur Verfügung gestellten Sharing-Tools erlaubt).
Sie dürfen jedoch „Zusammenfassungen“ von ESG-News-Artikeln erneut veröffentlichen oder weiterverbreiten, wenn Sie die unten aufgeführten Bedingungen erfüllen. „Zusammenfassungen“ können entweder ein „Auszug“ oder eine „Zusammenfassung“ sein. Mit „Auszug“ meinen wir 30 Wörter, die wörtlich aus einem ESG News-Artikel kopiert und in ein längeres Originalwerk eingefügt werden. Mit „Zusammenfassung“ meinen wir eine 30 Wörter lange, nicht wörtliche Zusammenfassung der in einem ESG News-Artikel berichteten Nachrichten oder Fakten, die nicht Teil eines längeren Werks ist und den ursprünglichen ESG News-Artikel nicht falsch darstellt.
Dies sind die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um Zusammenfassungen zu erstellen:
- Sie geben ESG News als Autor eines Artikels an, von dem Sie eine Zusammenfassung abgeleitet haben, und zwar durch eine Quellenangabe wie „[Name des Journalisten] bei ESG News hat das berichtet“, mit einem Hypertext-Link vom Wort „ESG News“ zum Original Geschichte auf ESGnews.com veröffentlicht;
- Im Falle von Zusammenfassungen machen Sie deutlich, dass die Zusammenfassung von Ihnen erstellt wurde, indem Sie angeben: „Diese Zusammenfassung der ESG-Nachrichten wurde von [Name] erstellt“ und einen Hypertext-Link vom Wort „ESG-Nachrichten“ zur ursprünglich veröffentlichten Geschichte einfügen auf ESGnews.com;
- Sie stellen sicher, dass Ihre Zusammenfassungen weder ganz noch teilweise ein Ersatz für die eigenen Produkte und Dienstleistungen von ESG News sind (siehe oben für die Definition von Ersatz). Je mehr Zusammenfassungen Sie erstellen, desto größer ist das Risiko einer Substitution. Keine Einzelperson oder Organisation darf täglich mehr als zehn Zusammenfassungen insgesamt erstellen, erneut veröffentlichen oder weiterverbreiten, wobei jede einzelne aus einem anderen ESG News-Artikel stammt, der am selben Tag veröffentlicht wird, an dem Sie die Zusammenfassung erstellen.
- Sie verwenden oder erstellen keine Zusammenfassungen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung bewerben oder unterstützen; Und
- Wenn ESG News Ihnen mitteilt, dass ESG News davon ausgeht, dass Sie Zusammenfassungen außerhalb dieser Parameter erstellen, erneut veröffentlichen oder weiterverbreiten, müssen Sie damit sofort aufhören und Ihre Rechte zur Erstellung von Zusammenfassungen gelten als entzogen, es sei denn, ESG News erzielt eine Einigung mit Ihnen bezüglich Ihrer Nutzung von ESG-News-Artikeln.
Bitte beachten Sie, dass sich diese Rechte nicht auf von ESG News veröffentlichte Inhalte, Daten oder anderes Material erstrecken, das wir von Dritten (einschließlich Börsen- oder anderen Indexanbietern) lizenzieren und die Sie nicht erneut veröffentlichen oder weiterverbreiten dürfen.
Wie darf ich auf Inhalte von ESG News verlinken?
Wenn Sie auf ESGnews.com verlinken möchten, lesen Sie bitte die folgenden Richtlinien und alle geltenden Gesetze und befolgen Sie diese. Eine Website oder ein Dienst, der auf ESGnews.com verlinkt:
- darf ein ESG News-Logo anzeigen (siehe unsere Markenrichtlinien), um die Quelle des Links anzugeben, darf jedoch keine ESG News-Markenzeichen ohne Genehmigung von ESG News anderweitig verwenden;
- dürfen die Größe oder das Erscheinungsbild des ESG News-Logos nicht entfernen, verzerren oder anderweitig verändern;
- kann auf die Homepage von ESGnews.com verlinken und, sofern Sie diese Urheberrechtsrichtlinie einhalten, auch auf andere Seiten von ESGnews.com verlinken;
- darf kein Ersatz sein (wie oben definiert);
- darf in keiner Weise den Eindruck erwecken, dass ESG News das Unternehmen oder seine Produkte oder Dienstleistungen unterstützt;
- darf seine Beziehung zu ESG News nicht falsch darstellen oder falsche Informationen über ESG News präsentieren;
- Es darf sich nicht um eine Website oder einen Dienst handeln, der geistiges Eigentum oder ein anderes Recht einer Person verletzt oder der anderweitig nicht allen relevanten Gesetzen und Vorschriften entspricht. Und
- Es darf sich nicht um eine Website oder einen Dienst handeln, der Inhalte enthält, die als geschmacklos oder beleidigend ausgelegt werden könnten.
Was darf ich mit ESG-News-Inhalten nicht tun?
Sie können nichts anderes tun, als die Inhalte wie oben dargelegt zu nutzen, es sei denn, Sie erwerben die entsprechende Lizenz (Einzelheiten siehe unten). Nur als Beispiel bedeutet dies, dass Sie Folgendes nicht tun können:
- Wenn Sie ein registrierter Benutzer oder Abonnent sind, teilen Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort (einschließlich PINs) mit anderen. Ein Passwort ist für die Nutzung durch eine Person bestimmt. Die Weitergabe eines Passworts bedeutet, dass später möglicherweise eine Kopie unserer Inhalte von jemandem erstellt wird, der dazu nicht berechtigt ist. Die Weitergabe von Passwörtern stellt einen Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar und führt wahrscheinlich zu einer Verletzung des Urheberrechts. Wir überwachen die Nutzung, um die Weitergabe von Passwörtern zu erkennen.
- Volltextartikel, Fotos, Grafiken, Tabellen oder Bilder in irgendeiner Weise kopieren, veröffentlichen oder weiterverbreiten (sofern dies nicht durch die von uns zur Verfügung gestellten Freigabetools gestattet ist).
- Erstellen Sie abgeleitete Werke aus unseren Inhalten, es sei denn, Sie erstellen Zusammenfassungen wie oben beschrieben.
- Fotokopieren oder scannen Sie Kopien von Artikeln.
- Entfernen Sie den Urheberrechts- oder Markenhinweis von allen Kopien von ESG News-Inhalten.
- Verwenden Sie Spidering-Technologie oder andere Data-Mining-Technologien, um ESGnews.com zu durchsuchen und zu verlinken.
- Erstellen Sie eine Datenbank in elektronischer oder strukturierter manueller Form, indem Sie systematisch und/oder regelmäßig alle oder beliebige ESG News-Inhalte herunterladen, zwischenspeichern, drucken und speichern (durch Spidering oder auf andere Weise).
- ESG-News-Inhalte zu fälschen, zu sammeln oder zu extrahieren oder auf andere Weise für ähnliche Zwecke auf ESG-News-Inhalte zuzugreifen.
- Nutzen Sie ESG News-Inhalte außerhalb der von uns festgelegten Parameter oder versuchen Sie dies, je nachdem, welches Abonnement Sie haben.
Wenn Sie Fragen zum Urheberrecht oder zur Neuveröffentlichung unseres Materials haben, kontaktieren Sie uns bitte unter [E-Mail geschützt]