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EU schreibt energieeffiziente Gebäude bis 2050 vor, um Emissionen und Armut zu bekämpfen

EU schreibt energieeffiziente Gebäude bis 2050 vor, um Emissionen und Armut zu bekämpfen

Emissionen
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Der Rat hat offiziell eine überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden angenommen. Die Richtlinie wird dazu beitragen, Treibhausgasemissionen und Energiearmut in der EU zu reduzieren.

Emissionsfreie Gebäude bis 2050

Derzeit sind Gebäude für über ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Nach den neuen Regeln bis 2030 alle Neubauten sollten emissionsfreie Gebäude sein, und bis 2050 den Gebäudebestand der EU erhöhen sollen in einen emissionsfreien Gebäudebestand umgewandelt werden.

Mindeststandards für die Energieeffizienz

Aussichten für NichtwohngebäudeMit der überarbeiteten Richtlinie werden Mindeststandards für die Energieeffizienz eingeführt, um sicherzustellen, dass solche Gebäude die festgelegten Werte nicht überschreiten maximale Menge an Primär- oder Endenergie die sie jährlich pro m2 verbrauchen können. Nach den neuen Vorschriften werden im Jahr 2030 alle Nichtwohngebäude über den 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Leistung liegen und bis 2033 über den 26 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieleistung. Dies wird zu einem schrittweisen Ausstieg aus den Nichtwohngebäuden mit der schlechtesten Leistung führen.

Die Mitgliedstaaten können beschließen, bestimmte Gebäude von den Vorschriften auszunehmen, beispielsweise historische Gebäude, Kultstätten oder Gebäude im Eigentum der Streitkräfte.

Wege für eine fortschreitende Renovierung

Die Mitgliedstaaten werden außerdem dafür sorgen, dass die durchschnittlicher Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden wird im Jahr 16 um 2030 % und im Jahr 20 um 22–2035 % reduziert. Mindestens 55 % der Energieeinsparungen werden durch die Renovierung der 43 % der Wohngebäude mit der schlechtesten Leistung erreicht.

Bei ihren Renovierungsbemühungen werden die Mitgliedstaaten technische Hilfe und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen einführen, wobei der Schwerpunkt auf gefährdeten Haushalten liegt.

Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden

Um den Gebäudesektor zu dekarbonisieren, werden die nationalen Gebäuderenovierungspläne einen Fahrplan für den Ausstieg enthalten Kessel für fossile Brennstoffe von 2040.

Solarenergie und nachhaltige Mobilität

Die neuen Regeln werden den Einsatz von sicherstellen geeignete Solaranlagen in Neubauten, öffentlichen Gebäuden und bestehenden Nichtwohngebäuden, die einer genehmigungspflichtigen Renovierung unterzogen werden.

Sie werden auch für eine nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur sorgen, darunter Ladepunkte für Elektroautos in oder neben Gebäuden, Vorverkabelung oder Leitungsführung zur Unterbringung zukünftiger Infrastruktur und Stellplätze für Fahrräder.

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Die Richtlinie wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten werden haben 2 Jahre um die Bestimmungen der Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften zu übernehmen.

Die Kommission wird die Richtlinie bis 2028 unter Berücksichtigung der bei ihrer Umsetzung gewonnenen Erfahrungen und Fortschritte überprüfen.

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